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Vermietung durch den Profi

Professionell vermieten mit NRW RHEINLAND IMMOBILIEN (a Division of Hermann & Frank GmbH)

10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler

Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln für die Vermittlung von Mietwohnraum. Ab 01. Juni 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermittlung von Wohnraum vom Eigentümer erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten. Der IVD West nennt zehn Gründe, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler wie zum Beispiel NRW RHEINLAND IMMOBILIEN (a Division of Hermann & Frank, Real Estate Advisors & Broker IVD) sprechen können.

1. Sichere Ermittlung der Marktmiete

Vermieter möchten weder Ihre Mieter übervorteilen noch ihre Rendite aus dem Auge verlieren. Doch was ist zu viel - was zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? – NRW RHEINLAND IMMOBILIEN kennt die Marktmiete grundsätzlich genau. Damit ist ge-währleistet, dass der optimale Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erreicht wird. Zudem achtet der Makler auf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit keine gesetzlichen Probleme entstehen.

2. Optimale Präsentation der Immobilie

Nur mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten werden zuverlässige und solvente Mietinteressenten angesprochen. NRW RHEINLAND IMMOBILIEN bereitet Immobilien professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.

3. Professionelle Werbung

Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend, die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Das Kompetenzteam von NRW RHEINLAND IMMOBILIEN verfügt über viel Vermarktungserfahrung, kennt die besten Internetplattformen sowie die relevantesten Printpublikationen und kann darüber hinaus auf ihm vorliegende Mieteranfragen zurückgreifen.

4. Beschaffung eines Energieausweises

Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden. Fehlt der Energieausweis, unterstützt NRW RHEINLAND IMMOBILIEN Eigentümer bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energieein-sparverordnung – oftmals kostengünstiger und immer unkomplizierter als in Eigenregie. Er achtet auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zudem handelt der Eigentümer grundsätzlich ordnungswidrig, wenn er bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegt.

5. Durchführung der Besichtigungen

Die interessantesten Mieter sind beruflich häufig zeitlich gebunden. Oft ist es schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. NRW RHEINLAND IMMOBILIEN übernimmt die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen – bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

6. Bonitätsprüfung

NRW RHEINLAND IMMOBILIEN prüft Interessenten mit der Mieterselbstauskunft. Über Auskunfteien können sie außerdem erfragen, wie ein Mietinteressent finanziell dasteht. So verringern Vermieter nicht nur das Risiko von Mietausfällen, sondern auch eine Vermietung an Mietnomaden.

7. Vorbereitung des Mietvertrages

Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet zum Beispiel ständig seine Rechtsprechung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. NRW RHEINLAND IMMOBILIEN hat Zugriff auf die neuesten Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützen Makler bei der Vorbereitung des Mietvertrags. Auch die sauber und gewissenhaft dokumentierte Übergabe der Wohnung gehört zu den Dienstleistungen von NRW RHEINLAND IMMOBILIEN. Zudem hat er Zeugenstatus bei der Wohnungsübergabe, falls es im Nachgang doch einmal zu Meinungsdifferenzen kommt.

8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters

Der Makler übernimmt eine wichtige Pufferfunktion zwischen Anbieter und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Vermieter nach der Vermietung nicht durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.

9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr

Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.

10. Freizeitgewinn

Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreich. Jeder übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am besten kann. NRW RHEINLAND IMMOBILIEN kennt den Immobilienmarkt und die Akteure. Warum sollten Eigentümer ihre knappe Freizeit für die Vermietung opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie beim Profi?


Quelle: IVD